Rovde Fjordferien
Åsevika 10
6141 Rovde
Norwegen
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1. Vertragsabschluss
Der Mietvertrag über das Ferienhaus ist verbindlich geschlossen, wenn die Buchungsbestätigung durch den Vermieter versendet wurde. Das Ferienhaus und das dazugehörige Grundstück werden dem Mieter für die angegebene Zeit ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden.
2. Mietpreis, Nebenkosten und Kaution
Im vereinbarten Mietpreis sind die pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Müll, Wasser und Abwasser) enthalten. Die Nebenkostenabrechnung für Strom erfolgt nach Verbrauch und wird vor Ort in bar geleistet oder ist bereits im Mietpreis inkludiert, je nach Mietvertrag. Sind Zusatzleistungen (z.B. Kaminholz) vereinbart, werden diese Kosten gesondert in Rechnung gestellt.
Der Mietpreis wird in 2 Teilbeträge aufgegliedert. Der erste Teilbetrag von 25 % des Mietpreises entspricht der Reservierungspauschale und ist innerhalb von 5 Tage nach durchgeführter Reservierung vom Mieter zu leisten. Der zweite Teil von 75 % des Mietpreises entspricht der Restzahlung plus Kaution und ist bis zum 60. Tag vor Beginn der Mietzeit vom Mieter zu leisten.
Der Mieter erhält die Möglichkeit, frische Bettwäsche und Handtücher als Zusatzleistung zu buchen.
Unabhängig davon in welcher Form die Kaution gezahlt wurde, wird die geleistete Kaution ausschließlich dann vor Ort ausgezahlt, wenn die Betreuungsperson das fertig gereinigte und von Gepäck leergeräumte Haus und das Boot am Abreisetag umfangreich überprüfen konnte. In der Praxis kann dies erst ab rd. 10:00 Uhr am Abreisetag realisiert werden, andernfalls findet im Anschluss eine Überweisung statt. Kautionsauszahlungen am Tag vor der Abreise finden in keinem Fall statt.
3. Mietdauer und Inventar
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16:00 Uhr in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Anreisen nach 20:00 Uhr sind zu vermeiden. Die Anreise des Mieters ist dem Vermieter im Vorfeld mitzuteilen. Sollte aufgrund einer Verspätung die Einweisung in Haus und Boot nur durch eine weitere Anreise des Houskeepings möglich sein, sind die Zusatzkosten durch den Mieter zu tragen.
Der Mieter wird gebeten unmittelbar nach seiner Ankunft das Ferienhausinventar zu überprüfen und eventuell fehlende Equipments spätestens bis zum 2. Tag des Mietverhältnisses beim Vermieter anzumelden.
Der Mieter wird gebeten, das Mietobjekt am Abreisetag bis spätestens um 12:00 Uhr im besenreinen Zustand geräumt zu haben. Sollte der Mieter keine Endreinigung gebucht haben, sind zudem die Qualitätskriterien der Endreinigung zu erfüllen (s. Checklisten Reinigung).
4. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter ist berechtigt, vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurückzutreten. Dabei ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter maßgeblich. Bei Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Erlösen in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Rücktritt ab 10 Tagen nach Reservierungserstellung: 25 % des Rechnungsbetrags
Rücktritt nach weniger als 60 Tage bis zum Beginn der Mietzeit: 50 % des Rechnungsbetrags
Rücktritt nach weniger als 30 Tage bis zum Beginn der Mietzeit: 75 % des Rechnungsbetrags
Rücktritt nach weniger als 15 Tage bis zum Beginn der Mietzeit: 85 % des Rechnungsbetrags
Bei vorzeitiger Abreise oder späterer Anreise des Mieters erfolgt keine Rückerstattung des ganzen oder anteiligen Mietpreises.
Zusatzleistungen wie Zweitboote, Endreinigungen oder Bettwäsche/Handtücher müssen vom Vermieter vor Ort individuell für den Mieter organisiert und reserviert weren, daher verpflichtet jede Reservierung durch den Mieter auch die Abnahme der Zusatzleistung vor Ort. Daher gelten hier ebenfalls die o.g. Stornierungsgenthelte bis zum Rücktritt bis zum 15. Tag vor Reisebeginn. Bei Rücktritten nach weniger als 15 Tagen bis zum Reisebeginn müssen 100 % des Rechnungsbetrags entgolten werden.
Sonderstornierung während Corona-Pandemie: Sollten die norwegischen Staatsgrenzen generell für touristische Einreisen geschlossen sein, bietet Rovde-Fjordferien sehr kulante Sonderstornierungsbedingungen an, die während der Reservierung mitgeteilt werden. Diese Sonderstornierungsbedingungen gelten nicht, sollte eine Einreise nicht gewährt werden aufgrund von:
- fehlender/ungültiger oder positiver Covid-19-Tests
- einer nicht erfolgten zertifizierten Impfung gegen Covid-19
5. Kündigung durch den Vermieter
Sollte der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung, Kaution, usw.) nicht fristgemäß leisten oder sich anderweitig vertragswidrig verhalten, so kann der Vermieter das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In diesem Fall kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz für die bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten einvernehmlich gekündigt werden, falls die Vertragserfüllung infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Der Vermieter bietet dem Mieter in diesem Fall eine Vertragsauflösung an. Sollte der Mieter das Angebot der Vertragsauflösung ausschlagen, akzeptiert er alle gegebenenfalls geänderten oder geminderten Qualitäten am Mietobjekt und verzichtet auf eventuell bestehende Ansprüche aus Mängelrüge.
7. Pflichten und Haftung des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich ausdrücklich, das gesamte Mietobjekt inklusive aller Einrichtungsgegenstände mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte und fahrlässige Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Innen- und Außenflächen sowie von Boot und Bootsmotoren ist der Mieter vollumfänglich ersatzpflichtig. Diese Ersatzpflicht gilt für den Mieter und dem Mieter begleitende Personen.
Alle entstandenen Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter diese Meldung oder versäumt eine rechtzeitige Inkenntnissetzung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. Folgeschäden, die durch die nicht rechtzeitige Anzeige entstehen, sind ebenfalls vom Mieter zu tragen.
Der Mieter haftet für alle irreversiblen Schäden am Mietobjekt. Dies umfasst ausdrücklich auch Verschmutzungen, die mittels haushaltsüblicher Reinigung nicht behoben werden können. Zu den haftungsrelevanten Schäden gehören überdies Glasbruch, Beschädigungen von Oberflächen, (Abplatzungen und Durchlöcherungen), Diebstahl usw.
Der Mieter haftet überdies für alle Schäden, die durch seine Nutzung am oder mit dem gemieteten Boot entstanden sind. Dies umfasst auch das zum Boot gehörige Zubehör.
In den Ausgussbecken und Toiletten dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliche Substanzen entsorgt werden. Sollten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auftreten, so wird der Mieter für die Instandsetzungskosten zur Verantwortung gezogen. Sollten an der Anlage und der Einrichtung Störungen auftreten, obliegt es dem Mieter alle zumutbaren Handlungen durchzuführen, um eine Behebung der Störung herbeizuführen, um den ggf. entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten.
8. Haftung des Vermieters
Der Vermieter verpflichtet sich für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und sorgt dafür, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
9. Tierhaltung
Tierhaltung im Mietobjekt ist grundsätzlich nicht gestattet. Sofern der Mieter die Tierhaltung im Mietobjekt beabsichtigt, ist dem Vermieter bei der Reservierungsanfrage diese Absicht mitzuteilen. Es obliegt dem Vermieter, ggf. eine Einzelerlaubnis für die angefragte Tierhaltung zu erteilen. Diese Erlaubnis gilt nur für die angefragte Tierhaltung und ist nicht erweiterbar. Der Vermieter kann die Einzelerlaubnis jederzeit und ohne Angaben von Gründen widerrufen.
Der Mieter haftet in jedem Fall für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden einschließlich Verschmutzung und Abnutzung. Dies gilt auch für Tierhaltungen mit erteilter Einzelerlaubnis.
Sollte der Vermieter dem Mieter eine Tierhaltung nachweisen ohne dass eine Einzelerlaubnis vorliegt, werden dem Mieter in jedem Fall die Kosten von Spezialreinigungen und Ersatzmaßnahmen im Haus in Rechnung gestellt, um das Haus wieder allergiekonform herzurichten. Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Maßnahmen in der Regel für den Mieter zu tragende Kosten zwischen 1.000 EUR bis 2.000 EUR verursachen.
10. Änderungen des Vertrages
Alle Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen sind schriftlich zu vereinbaren und beiden Seiten zugänglich zu machen.
11. Hausordnung
Das Mietobjekt liegt einer mitteldichten Wohngegend. Daher verpflichtet sich der Mieter zu einem wohlwollenden Verhalten gegenüber der gesamten Nachbarschaft. Der Mieter ist zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere ist störender Lärm innerhalb und außerhalb des Hauses zu unterlassen. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 8:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr ist die Ruhezeit einzuhalten. Rovde Fjordferien ist keine Party-Anlage - entsprechend sind keine Junggesellenabschiede und Jugendgruppen gestattet.
Ausnahmslos müssen alle Außentüren des Ferienhauses bei Verlassen des Mietobjektes abgeschlossen werden.
Die Benutzung des Grills ist nur auf den asphaltierten/gepflasterten Flächen gestattet und ausdrücklich auf den Flächen der Terrasse untersagt, da dies regelmäßig zu Schäden führt. Die Grillasche ist, nachdem sie vollständig abgekühlt ist, im Restmüll zu entsorgen.
Der Vermieter übernimmt die Kosten für entstandene Kleinstschäden wie z.B. einzelne Gläser oder einen Essteller. Um Ersatzleistungen für Folgemieter vornehmen zu können, verpflichtet sich der Mieter, Kleinstschäden unverzüglich zu melden.
Beim Betreten der Marina ist die dort geltende Hausordnung einzuhalten.
Fischabfälle sind vollständig innerhalb von 24 h im Fjord zu entsorgen. Dazu muss mit dem Boot mindestens 200 m herausgefahren werden.
Die angebotenen Filetierplätze sind sofort nach jeder Nutzung äußerst gründlich zu reinigen. Dabei muss jeder feste Fischabfall (inkl. Gräten, Fleischstücke, Gedärme etc.) in einem verschlossenen Behälter bis zur Entsorgung im Fjord aufbewahrt werden.
Es sind die lokalen Müllentsorgungsrichtlinien einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, den ausgehändigten Entsorgungskalender zu bedienen und rechtzeitig die jeweiligen Tonnen rauszustellen und wieder reinzuholen.
12. Reinigungsbestimmungen
Entscheidet sich der Mieter dazu, eine Endreinigung zu buchen, ist der Mieter verpflichtet das Objekt im besenreinen Zustand zu übergeben und dies unabhängig davon, in welchem Zustand der Mieter das Objekt bei Mietbeginn vorgefunden hat. Der Reinigungsanforderungen sind in den „Checklisten Reinigung“ enthalten und werden dem Mieter vor Mietbeginn zugesandt.
Die Endreinigung ist ausschließlich auf das Haus bezogen und umfasst keine Reinigungsarbeiten am Boot, dem Grundstück und den Filetierplätzen. Daher sind z.B. Boot und Filetierplatz vom Mieter immer so zu reinigen, dass diese wieder dem Originalzustand entsprechen.
13. Bootsbenutzung
Das Boot muss im sauberen Zustand zurückgegeben werden. Das feuchte Reinigen des Bootes nach jeder Ausfahrt erleichtert die nötige Endreinigung erheblich. Das Führen des Boots ist nur für Personen mit entsprechendem Bootsführerschein oder einer Geburt vor dem 01.01.1980 gestattet (gilt für Motorisierungen über 25 PS). Die Schwimmwesten werden kostenfrei vom Vermieter gestellt und sind zu tragen.
Für alle Insassen gilt absolutes Alkoholverbot. Das Boot ist nur nach Sonnenaufgang und vor Sonnenuntergang zu führen. Es sind keine entsprechenden Nachtfahrtapplikationen vorhanden. Stellt der Vermieter eine Zuwiderhandlung der Bestimmungen fest, wird der Bootsschlüssel eingezogen und es erfolgt keine Erstattung der geleisteten Bootsmietzahlung.
14. Rechtswahl / Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Hinweise: Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Mieter unter ec.europa.eu/consumers/odr/ findet. Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstelle: Rovde Fjordferien nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist auch nicht gesetzlich verpflichtet, hieran teilzunehmen.
15. Datenschutz
Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informiert Rovde Fjordferien den Mieter in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. Rovde Fjordferien hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen und sie identifizieren (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage des Mieters, Buchungsanfragen, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Vermittlungs- oder Mietvertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne die ausdrückliche Zustimmung des Mieters nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben.
Der Mieter hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten bei Rovde Fjordferien abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder Rovde Fjordferien unter der unten genannten Adresse kontaktieren.